Regeln für die Nutzung der Attraktionen im Kudowa Seilpark

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Regeln legen die Bedingungen für die Nutzung der Attraktionen im Kudowa Seilpark (im Folgenden: „Park„) sowie die Rechte und Pflichten des Dienstleisters und der Kunden fest.
  2. Zweck dieser Regeln ist die Gewährleistung von Sicherheit und Komfort für alle Personen auf dem Gelände des Park.
  3. Die Leitung des Park ist verantwortlich für den einwandfreien technischen Zustand und die Wartung der Ausrüstung. Das Personal des Park ist verantwortlich für die Durchführung von Schulungen und die Aufsicht über die Kunden.

§ 2. Teilnahmebedingungen

  1. Die Attraktionen des Park dürfen nur von Personen (im Folgenden „Kunden„) genutzt werden, die die Alters-, Größen- und Gesundheitsanforderungen sowie die entsprechenden psychophysischen Voraussetzungen erfüllen, wie vom Personal des Park festgelegt und auf Informationsschildern angegeben.
  2. Es ist verboten, die Attraktionen des Park unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln oder Medikamenten, die das Verhalten beeinflussen können, zu nutzen. Kunden, bei denen die Instruktoren den Verdacht haben, dass diese Bedingung nicht erfüllt wird, können aufgefordert werden, das Park-Gelände zu verlassen.
  3. Vor Beginn der Nutzung der Attraktionen muss jeder Kunde diese Regeln lesen und ein Protokoll unterschreiben.
  4. Minderjährige dürfen die Attraktionen nur mit schriftlicher Zustimmung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters und unter ständiger Aufsicht nutzen, sofern das Personal des Park nichts anderes anordnet.
  5. Die Nutzung der Attraktionen setzt ein gültiges Ticket voraus, das zur Nutzung einer bestimmten Strecke berechtigt.

Detaillierte Anforderungen an die Strecken

  1. Blaue Strecke – Anforderungen: Mindestreichweite von 180 cm mit erhobener Hand. Zugang ab 12 Jahren. Höhe 4–15 m und erfordert körperliche Fitness.
  2. Gelbe Strecke – Anforderungen: Mindestreichweite von 150 cm mit erhobener Hand. Unter 9 Jahren nur mit Eltern/Betreuer. Die endgültige Entscheidung über den Zutritt liegt beim Instruktor-Retter, der prüft, ob der Teilnehmer alle Sicherheitsanforderungen erfüllt.
  3. Grüne Strecke – Anforderungen: Mindestreichweite von 100 cm mit erhobener Hand. Zugang ab 3 Jahren.

§ 3. Regeln für die Nutzung der Attraktionen

  1. Jeder Kunde muss eine Pflichtschulung über Sicherheitsregeln und den Umgang mit der Ausrüstung absolvieren, die vom Instruktor des Park durchgeführt wird.
  2. Der Kunde muss zunächst die Anweisungen der Instruktoren befolgen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen der Instruktoren strikt einzuhalten, die Regeln zu beachten, die auf der Schulung erlernten Techniken anzuwenden und die Anweisungen an den Attraktionen zu beachten. Sind die Anweisungen unklar oder unleserlich, muss der Kunde den Instruktor informieren.
  4. Der Instruktor kann die Nutzung der Attraktion verweigern oder das Verlassen der Attraktion verlangen bei ungünstigen Wetterbedingungen, unvorhersehbaren Umständen oder bei gefährlichen oder potenziell gefährlichen Situationen für Kunden oder Personal des Park.
  5. Kunden erhalten die notwendige Ausrüstung von den Instruktoren, die beim Anlegen und Abnehmen an den dafür vorgesehenen Stellen helfen. Das Ändern oder Abnehmen der Ausrüstung ohne Zustimmung des Instruktors ist verboten.
  6. Empfohlene Kleidung für die Nutzung der Attraktionen ist Sportbekleidung. Lange Haare müssen gebunden oder vollständig unter dem Helm bedeckt sein.
  7. Beim Annähern an die Plattform sollte der Kunde die leicht gebeugten Beine zur Plattform heben. NICHT DIE HÄNDE IN RICHTUNG MATTE AUSSTRECKEN.
  8. Es ist verboten, dass sich der Kunde an den Stahlseilen festhält.
  9. Beschädigungen des Eigentums des Park sind verboten und können zu zivil- und strafrechtlicher Haftung führen.
  10. Der Kunde muss die Ausrüstung gemäß den Regeln verwenden, sie sorgfältig behandeln und nach der Nutzung dem Instruktor zurückgeben.
  11. Die Nutzung privater Höhenausrüstung ist verboten.
  12. Der Kunde muss die Sicherheitsvorrichtungen gemäß den Anweisungen und Instruktoranweisungen prüfen. Nach jeder Benutzung muss der Kunde die korrekte Anwendung der Sicherheitsausrüstung überprüfen.
  13. Schmuck, Brillen, elektronische Geräte und andere Wertgegenstände müssen gesichert werden, um Schäden zu vermeiden und die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten.
  14. Der Kunde durchläuft die Strecken selbstständig und ist für seine eigene Sicherheit sowie die Sicherheit von Minderjährigen unter seiner Aufsicht verantwortlich, dies schließt jedoch die Haftung des Park für Schäden durch Fahrlässigkeit nicht aus.
  15. Auf einer Linie darf nur eine Person sein.

§ 4. Haftung

  1. Der Park trägt Haftung für Schäden, die durch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Dienstleistung entstehen, insbesondere für defekte Ausrüstung, fehlerhafte Schulung oder Nachlässigkeit bei der Überwachung der Strecken.
  2. Der Kunde haftet für Schäden, die ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden durch vorsätzliches Nichtbefolgen der Regeln oder Ignorieren der Anweisungen des Instruktors.
  3. Der Kunde nutzt die Attraktionen bewusst, unter Berücksichtigung, dass es sich um eine Freizeitdienstleistung mit erhöhtem Risiko handelt, was jedoch die Haftung des Park für Schäden durch Nachlässigkeit nicht ausschließt.
  4. Der Park haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen durch Dritte auf dem Gelände des Park. Gefundene Gegenstände können innerhalb von 3 Tagen im Parkbüro abgeholt werden. Danach ist der Park berechtigt, die Gegenstände an das Fundbüro des Landkreises Kłodzko zu übergeben.
  5. Der Park schließt seine Haftung für eventuelle Beschädigungen von Kleidung oder Eigentum nicht aus, wenn diese auf fehlerhafte Ausrüstung oder Nachlässigkeit des Personals zurückzuführen sind.

§ 5. Erklärung des Kunden

  1. Die Unterzeichnung der Erklärung durch den Kunden bedeutet die Bestätigung:
    1. der Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Regeln
    2. des Absolvierens einer Schulung über Sicherheit und Umgang mit der Ausrüstung
    3. des Fehlens gesundheitlicher Gegenanzeigen für die Nutzung der Attraktionen
  2. Die Unterzeichnung der Erklärung stellt keinen Verzicht auf das Recht auf Schadensersatzansprüche dar, falls Schäden durch Verschulden des Park entstehen. Bestimmungen, die dies ausschließen sollen, sind rechtlich unwirksam.

§ 6. Schlussbestimmungen

  1. Die Nutzung der Attraktionen erfolgt innerhalb der vom Park festgelegten Öffnungszeiten. Aktuelle Öffnungszeiten sind auf der Website, an der Kasse und auf Informationsschildern verfügbar. Die Zeiten können aus organisatorischen, wetterbedingten oder technischen Gründen geändert werden.
  2. Der Park behält sich das Recht vor, den Betrieb der Attraktionen wegen ungünstiger Wetterbedingungen oder unvorhergesehener Ereignisse vorübergehend einzustellen. Kunden, die die Attraktion aus diesen Gründen vorzeitig verlassen mussten, sollten die Kasse aufsuchen, um einen Ersatztermin zu vereinbaren oder eine Rückerstattung zu erhalten.
  3. Bei Erschöpfung, Verschlechterung des Gesundheitszustands oder anderen Gründen, die eine Fortsetzung verhindern, ist sofort der Instruktor zu informieren. Der Kunde wird vom Instruktor sicher auf den Boden gebracht.
  4. Alle Beschwerden über die erbrachten Leistungen können schriftlich an den Kudowa Seilpark oder per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Beschwerden werden innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bearbeitet.
  5. Diese Regeln sind auf der Website des Park sowie auf den Informationsschildern vor Ort einsehbar.
  6. Für Fragen, die nicht in diesen Regeln geregelt sind, gilt das polnische Recht.

§ 7. Urheberrecht

  1. Diese Regeln sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verbreiten ihres Inhalts oder von Teilen davon ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Eigentümers des Park ist verboten. Jede unbefugte Nutzung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.